Kontexterklärung · NAV-G03-023
Hörensagen
Diese Erklärung erschließt den Begriff im folgenden Herkunftskontext. Sie ist kein zusätzliches kanonisches Atlasprofil.
Vertiefung
Hörensagen bezeichnet hier einen Informationszugang durch die Mitteilung anderer. Im Rahmen der Evidentialität interessiert, wie eine Sprache diesen Zugang kennzeichnet oder wie eine Äußerung ihn erschließen lässt. Die Quellenangabe beantwortet dabei eine andere Frage als die nach Wahrheit oder Gewissheit. Eine Person kann eine fremde Mitteilung zuverlässig wiedergeben und dennoch ihren Inhalt nicht selbst überprüft haben. Umgekehrt muss eine reportative Form keine Distanzierung ausdrücken. Der Eintrag hält Übermittlungsweg, Quellenidentität und Haltung zur berichteten Information getrennt.
Denkbewegung
1. Der behauptete Sachverhalt wird bestimmt. 2. Der angezeigte Informationszugang wird erfasst. 3. Eine benannte oder unbenannte Quelle wird unterschieden. 4. Gewissheit und Bewertung werden separat geprüft. 5. Die Schlussfolgerung bleibt auf die belegte Funktion begrenzt.
Beispiel
„Nach Noras Bericht ist der Weg gesperrt“ nennt einen vermittelten Zugang. Ob Nora zuverlässig ist, wird damit noch nicht entschieden.
Gegenprobe
Eine direkte Beobachtung bleibt nicht deshalb Hörensagen, weil die beobachtende Person später darüber spricht.
Wissenschaftlicher Anwendungsfall
Sprachvergleichende Analysen sollten grammatische Markierung von frei formulierter Quellenangabe unterscheiden.
Wirkung
Die Kategorie macht den Weg einer Information sichtbar.
Resonanz
Eine Aussage trägt mitunter die Stimme eines anderen mit, ohne deren Wahrheit schon zu besiegeln.
Abgrenzung
Von Zitat, Gerücht, Unglaubwürdigkeit und juristischen Beweisregeln unterscheiden.
Quellen
- Ferdinand de Haan: Semantic Distinctions of Evidentiality
Definition and reportative, lines 17–18, 50–70
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