Vertiefung
Wahrheit betrifft im epistemologischen Zusammenhang die Frage, wann eine wahrheitsfähige Aussage zutrifft. Philosophische Theorien erklären diese Beziehung unterschiedlich, etwa über Übereinstimmung, Kohärenz oder die Rolle des Wahrheitsprädikats. Der Eintrag entscheidet diesen Streit nicht durch eine einzige anschauliche Formel. Für die Denkbewegung ist zunächst wichtig, Wahrheit von Begründung, Gewissheit und Zustimmung zu trennen. Eine überzeugend begründete Behauptung kann sich als falsch erweisen; eine zufällig richtige Vermutung kann wahr sein, ohne Wissen zu bilden. Welche Ausdrucksformen überhaupt als wahrheitsfähig gelten, gehört ebenfalls zur jeweils verwendeten Theorie.
Denkbewegung
1. Aussage genau bestimmen. 2. Wahrheitsanspruch identifizieren. 3. Gründe getrennt erfassen. 4. Mögliche Gegenbefunde prüfen. 5. Theoretische Voraussetzungen offenlegen.
Wissenschaftlicher Anwendungsfall
Erkenntnistheorie kann Wahrheit und epistemische Rechtfertigung systematisch auseinanderhalten.
Beispiel
Eine Uhr zeigt zufällig die richtige Zeit, obwohl sie stehen geblieben ist; die passende Anzeige allein macht sie nicht zu einer verlässlichen Erkenntnisquelle.
Gegenbeispiel
Allgemeine Zustimmung beweist nicht ohne zusätzliche Theorie oder Belege, dass eine Behauptung wahr ist.
Abgrenzung
Wahrheit von Gewissheit, Konsens, Nützlichkeit und Rechtfertigung unterscheiden.
Wirkung auf Denken und Wahrnehmung
Der Begriff verhindert, dass Überzeugungskraft und Zutreffen unbemerkt verschmelzen.
Resonanz
Sicher sein und richtig liegen sind verschiedene Beziehungen zur Welt.
Provenienz
Parallel corpus 98f0950771ae4662f291d2f15f5c51b6797f3c20ba458a68615cdb177002ea18; case-bounded source review accepted; human specialist review not claimed.
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Reich, Michael (Hrsg./ed.): „Wahrheit“. Atlas der Sprache, AT-NAV-G05-040. ATLAS 259, Datenmodell 1.6.0. https://atlasdersprache.de/begriff/AT-NAV-G05-040Die Adresse bleibt stabil; der Inhalt kann redaktionell fortgeschrieben werden. Redaktioneller Lesestand: 2026-10-15. Für genaue Nachweise zusätzlich das Abrufdatum angeben.