Vertiefung
Analogie und Exemplum sind im Atlas vorhanden; auch Deduktion, Stasis und Umstandsprüfung sind ausgearbeitet. Kasuistik ordnet diese Teilbewegungen jedoch einer anderen Aufgabe zu: Eine allgemeine Norm trifft auf eine konkrete, nicht vollständig vorab beschriebene Situation. Der Vergleich zwingt dazu, die für das Urteil relevanten Merkmale zu benennen und an Gegenfällen zu prüfen. Dadurch wird nachvollziehbar, warum dieselbe Regel nicht mechanisch gleich angewandt werden muss und warum nicht jede behauptete Besonderheit eine Ausnahme erlaubt. Der Mehrwert liegt in kontrollierter Anwendung und Revision, nicht in einer neuen allgemeinen Logik. Fallnähe ist keine beliebige Ähnlichkeit. Für den Vergleich zählt, welcher Umstand mit dem Zweck der Norm zusammenhängt. Die Frage wird besonders scharf, wenn dieselbe Besonderheit bei einer befreundeten Person großzügig und bei einer unbeliebten streng bewertet wird. Kasuistische Prüfung kann Regeln verbessern; sie kann ebenso zur Ausredenproduktion verkommen, wenn der Maßstab mit dem gewünschten Ergebnis wechselt.
Denkbewegung
1. Norm und konkreten Fall getrennt darstellen 2. urteilsrelevante Umstände bestimmen 3. passende Vergleichsfälle einschließlich Gegenfällen suchen 4. Gleiches und Verschiedenes begründet gewichten 5. Anwendung, Ausnahme oder Auslegung transparent formulieren 6. prüfen, ob derselbe Grund auch bei vertauschten Personen gelten würde
Wissenschaftlicher Anwendungsfall
Eine Analyse fallbezogener Argumentation kann die Auswahl der Vergleichsmerkmale und den Übergang von Ähnlichkeit zum Urteil rekonstruieren.
Beispiel
Eigenes Atlasbeispiel: Ein Team vereinbart, Unterlagen bis Freitag einzureichen. In einem Fall wurde der Termin vergessen, im zweiten war das gemeinsame System bis Samstag gesperrt. „Zu spät ist zu spät“ wendet denselben Wortlaut an, prüft aber nicht dieselben Handlungsmöglichkeiten. „Jeder Fall ist anders“ wäre ebenso unzureichend. Die kasuistische Frage lautet: Ist der fehlende Zugang für Zweck und Zumutbarkeit der Frist relevant – und würden wir diesen Grund bei einer unbeliebten Kollegin genauso anerkennen?
Gegenbeispiel
Keine Erlaubnis zur beliebigen Sonderbehandlung, keine Gleichsetzung mit heutigen juristischen Präzedenzregeln und keine medizinische Beratung. Ein passender Fallvergleich beweist nicht, dass die Norm selbst gerechtfertigt ist; auch Auswahl und Überlieferung der Vergleichsfälle können verzerrt sein. Casuistry kann im Englischen ausdrücklich abwertend gebraucht werden; case-based reasoning ist ein nützlicher erklärender Zusatz, aber keine uneingeschränkt deckungsgleiche historische Übersetzung. Die beiden Sprachfassungen müssen diese Reichweiten später eigens ausarbeiten.
Abgrenzung
Analogie: Analogie erschließt eine relevante Entsprechung. Kasuistik verwendet Fallvergleiche für eine konkrete Norm- oder Urteilsfrage und muss deshalb auch deren Grenze sowie einschlägige Gegenfälle ausweisen. Exemplum: Ein Beispiel kann einen Gedanken veranschaulichen oder stützen. In der Kasuistik wird am Vergleich mehrerer Fälle geprüft, was ein Urteil trägt und wodurch ein Unterschied gerechtfertigt ist. Ein eindrucksvoller Einzelfall reicht nicht. Deduktion: Eine deduktive Folgerung kann nach Festlegung der Prämissen gültig sein. Kasuistik prüft gerade auch die umstrittene Zuordnung des konkreten Falls und die Auslegung der anzuwendenden Norm. Sie ist keine Abschaffung logischer Kontrolle. Stasis: Stasis bestimmt die entscheidende Streitfrage. Kasuistik bearbeitet danach beziehungsweise im Wechsel mit ihr, wie die einschlägigen Umstände und Vergleichsfälle das Urteil tragen. Peristasis: Peristasis erschließt die Umstände eines Falles. Kasuistik verlangt zusätzlich den begründeten Vergleich und den Bezug auf Normen oder Maßstäbe. Nicht jeder Bericht über Umstände ist bereits kasuistisches Urteilen. Rechtfertigung: Rechtfertigung legt Gründe für Handeln oder Behauptungen vor. Kasuistik ist ein bestimmter Weg der fallvergleichenden Prüfung solcher Gründe und kann eine angebliche Rechtfertigung auch scheitern lassen.
Wirkung auf Denken und Wahrnehmung
Zwischen mechanischer Gleichbehandlung und beliebiger Ausnahme wird ein begründeter Vergleich möglich.
Resonanz
Der einzelne Mensch muss nicht in einer abstrakten Regel verschwinden. Seine Besonderheit hebt gemeinsame Rechenschaftsmaßstäbe aber nicht auf.
Etymologie
Kasuistik gehört zum Wortfeld des Falls. Diese Benennung erklärt den Ausgangspunkt, nicht schon die Güte einer fallbezogenen Begründung.
Provenienz
Der HWdR erschließt normative Fallbehandlung und deren historische Kritik. Antike und spätere Traditionen werden nicht als identisch mit heutigen Präzedenzregeln dargestellt.
Diesen Eintrag zitieren
Reich, Michael (Hrsg./ed.): „Kasuistik“. Atlas der Sprache, AT-ADD-20261020-0025. ATLAS 261, Datenmodell 1.6.0. https://atlasdersprache.de/begriff/AT-ADD-20261020-0025Die Adresse bleibt stabil; der Inhalt kann redaktionell fortgeschrieben werden. Redaktioneller Lesestand: 2026-10-20. Für genaue Nachweise zusätzlich das Abrufdatum angeben.
Leitfrage
Welche Verschiedenheit zweier Fälle rechtfertigt wirklich ein anderes Urteil – und welche ist nur eine bequeme Ausrede?
Fünf Koordinatenfragen
Diese Beschreibungen erläutern das Profil. Sie sind keine kontrollierten Registerwerte und erzeugen keine gemeinsamen Registertreffer.
- Woran ist der Vorgang beobachtbar?
Eigenes Atlasbeispiel: Ein Team vereinbart, Unterlagen bis Freitag einzureichen. In einem Fall wurde der Termin vergessen, im zweiten war das gemeinsame System bis Samstag gesperrt. „Zu spät ist zu spät“ wendet denselben Wortlaut an, prüft aber nicht dieselben Handlungsmöglichkeiten. „Jeder Fall ist anders“ wäre ebenso unzureichend. Die kasuistische Frage lautet: Ist der fehlende Zugang für Zweck und Zumutbarkeit der Frist relevant – und würden wir diesen Grund bei einer unbeliebten Kollegin genauso anerkennen?
- Was geschieht mit dem Material?
Norm und konkreten Fall getrennt darstellen
urteilsrelevante Umstände bestimmen
passende Vergleichsfälle einschließlich Gegenfällen suchen
Gleiches und Verschiedenes begründet gewichten
Anwendung, Ausnahme oder Auslegung transparent formulieren
prüfen, ob derselbe Grund auch bei vertauschten Personen gelten würde
- Auf welcher Ebene verändert sich etwas?
Zwischen mechanischer Gleichbehandlung und beliebiger Ausnahme wird ein begründeter Vergleich möglich.
- Welche zeitliche Struktur ist ausdrücklich beschrieben?
Die Denkbewegung enthält eine vorgeschlagene Prüffolge; sie ist keine behauptete Echtzeitabfolge psychischer Vorgänge. Der jeweilige Beispielsverlauf und die historische Entwicklung sind getrennt zu lesen.
- Woran lässt sich die Beschreibung prüfen?
Keine Erlaubnis zur beliebigen Sonderbehandlung, keine Gleichsetzung mit heutigen juristischen Präzedenzregeln und keine medizinische Beratung. Ein passender Fallvergleich beweist nicht, dass die Norm selbst gerechtfertigt ist; auch Auswahl und Überlieferung der Vergleichsfälle können verzerrt sein. Casuistry kann im Englischen ausdrücklich abwertend gebraucht werden; case-based reasoning ist ein nützlicher erklärender Zusatz, aber keine uneingeschränkt deckungsgleiche historische Übersetzung. Die beiden Sprachfassungen müssen diese Reichweiten später eigens ausarbeiten.
Historischer Bezug
Der HWdR erschließt normative Fallbehandlung und deren historische Kritik. Antike und spätere Traditionen werden nicht als identisch mit heutigen Präzedenzregeln dargestellt.
Sprachvergleich und Fachfassung
Casuistry trägt im Englischen oft eine abwertende Färbung. Case-based reasoning erläutert die positive Methode, ersetzt aber nicht alle historischen Bedeutungen.
Fachliche Vergleiche und Abgrenzungen
Die folgenden Profile sind redaktionelle Vergleichsanker für die Abgrenzung in diesem Artikel. Dies sind keine neuen kanonischen Relationskanten und keine gemeinsamen Registertreffer.
Vorgeschlagener Denkweg
- Norm und konkreten Fall getrennt darstellen
- urteilsrelevante Umstände bestimmen
- passende Vergleichsfälle einschließlich Gegenfällen suchen
- Gleiches und Verschiedenes begründet gewichten
- Anwendung, Ausnahme oder Auslegung transparent formulieren
- prüfen, ob derselbe Grund auch bei vertauschten Personen gelten würde
Ein redaktionelles Erkundungsangebot, keine notwendige Denkfolge und kein experimenteller Wirkungsnachweis.
Quellenstatus und Provenienz
Beide Fachfassungen sind redaktionell angenommen. Der Nachweisumfang der ausgewerteten Referenzwerke bleibt erhalten; dies ist keine neue Vollprüfung sämtlicher Primärquellen. Beispiele und Prüffolgen sind Atlasanwendungen.